Änderungen zur EnEV 2014 im Überblick

Gebäude zählen zu den größten Energieverbrauchern. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um den Energieverbrauch durch Gebäude nachhaltig zu senken. Ziel der Politik ist es, mit Hilfe der EnEV einen klimaneutralen Gebäudestand bis zum Jahr 2050 zu schaffen.

Im Laufe der vergangenen Jahre wurde die Verordnung mehrfach novelliert, d.h. unter Berücksichtigung von Zielerreichung und des technischen Fortschritts angepasst. Die letzte Novellierung wurde im Oktober 2013 beschlossen, im kommenden Monat soll sie in Kraft treten. Mit ihr gehen mehrere Neuerungen einher, welche nicht nur Eigentümer, sondern ebenso Bauherren sowie Käufer und Mieter betreffen. Die wesentlichen Neuerungen werden nachfolgend erläutert.

Auswirkungen für Eigentümer von Bestandsobjekten

Mit der EnEV 2014 gewinnt für Eigentümer vor allem das Thema Heizung an Bedeutung. Öl und Gasstandardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, die insbesondere für Brennwertkessel gelten. Eigentümer, die über ihre Heizung nicht Bescheid wissen, lassen sich am besten von ihrem Heizungsbauer oder Schornsteinfeger beraten. Von einem Austausch sind ebenso diejenigen befreit, die ihr eigenes Zuhause seit dem Jahr 2002 oder länger bewohnen.

Was müssen Bauherren berücksichtigen?

Für Bauherren werden strengere energetische Anforderungen gelten. Allerdings erst ab dem Jahr 2016 - so will die Regierung sicherstellen, dass bereits in Planung befindliche Projekte immer noch mühelos umgesetzt werden können. Was die künftigen Anforderungen betrifft, so wird der

Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 25 Prozent gesenkt. Ebenso wird ein anspruchsvollerer Dämmstandard der Gebäudehülle (Wärmedurchgangskoeffizient) gelten, die Anhebung beläuft sich je nach Art des Gebäudes auf durchschnittlich 20 Prozent.

Zudem wurde beschlossen, einen Beitrag zu einem europaweit geltenden Neubaustandard zu leisten. Das so genannte „Niedrigstenergiegebäude“ soll ab 2021 für alle Bauherren verbindlich sein, die genauen Details werden jedoch erst gegen Ende 2018 definiert.

Mehr Informationen für Käufer und Mieter

Käufer und Mieter können schon jetzt auf die Vorlage eines Energieausweises bestehen, um so besser die Kosten eines Objekts abzuschätzen. Allerdings war es nicht immer leicht, die früheren Ausweise zu verstehen, sodass künftig Effizienzklassen auszuweisen sind. Die Klassen, die von A+ bis H reichen, sollen die Einschätzung maßgeblich erleichtern. In Immobilieninseraten sind sie auszuweisen, sodass Interessenten schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt über den Energieverbrauch Bescheid wissen.

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