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Das Bestellerprinzip für Mieter und Käufer

Mit dem Gesetz zur Mietrechtsnovellierung (MietNovG), möchte die Regierung keineswegs nur eine Mietpreisbremse einführen, es sind weitere Änderungen vorgesehen, auf die sich Vermieter und Mieter einstellen müssen. Hierzu zählt auch die Einführung des so genannten Bestellerprinzips. Hinter diesem Prinzip versteckt sich eine Neuregelung hinsichtlich der Übernahme von Maklerkosten. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem Mieter finanziell entlastet werden.

Wer muss den Immobilienmakler künftig bezahlen?

Immobilienmakler arbeiten auf Erfolgsbasis, d.h. bei Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrags wird eine Provision fällig. Wer diese zu tragen hat, ist je nach Objekt unterschiedlich geregelt. Gerade im Mietumfeld ist es häufig so, dass Vermieter einen Makler einschalten und zugleich eine Kostenübernahme vom Mieter fordern.

Genau aus diesem Grund hat sich die SPD für die Einführung des Bestellerprinzips stark gemacht. Es sieht vor, dass der Makler künftig von der Partei zu bezahlen ist, die ihn bestellt. Sollte sich ein Eigentümer bei der Suche nach dem passenden Mieter von einem Makler unterstützen lassen, so hat er die damit verbundenen Kosten zu tragen. Sobald das MietNovG in Kraft tritt, haben Mieter die Courtage nur noch zu entrichten, sofern sie den Makler selbst einschalten.

Bestellerprinzip betrifft nur Vermietungen

Der Gesetzentwurf stellt das Maklerwesen nicht vollständig auf den Kopf. Weil sich das MietNovG ausschließlich auf das Mietsegment bezieht, bleiben Immobilienkäufe hiervon unberührt.

Die Höhe der Maklerprovision bleibt unverändert

Auf welche Höhe sich die Maklercourtage belaufen darf, ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt. Hierauf nimmt das neue Gesetz zur Mietrechtsnovellierung keinen Einfluss. Somit darf das Entgelt für eine Wohnungsvermittlung weiterhin bis zu zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer betragen. Hieraus ergeben sich Kosten in Gesamthöhe von 2,38 Monatsmieten. Niedrigere Provisionen sind selbstverständlich zulässig.

Thomas Kramer IMMOBILIEN

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