Startseite > Info & Service > News Blog > Einigung Mietpreisbremse

Einigung bei Mietpreisbremse & Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse verkörpert ein Thema, über das sich die beiden Koalitionsparteien der Bundesregierung lange Zeit nicht einig waren. Die CDU sprach sich lange gegen eine Deckelung der Mieten aus und war auch von der Ideen des Bestellerprinzips zur Abrechnung von Maklerleistung nicht angetan. Doch bei beiden Themen machte die SPD großen Druck und konnte sich daher durchsetzen, auch wenn sie gewisse Zugeständnisse machen musste.

Deckelung der Mieten bei Neuvermietung

Bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt haben sich die Parteien über die Details zum Gesetz zur Mietrechtsnovellierung (MietNovG) geeinigt. Diese sehen vor, dass Mieten im Rahmen der Neuvermeitung dort gedeckelt werden dürfen, wo Knappheit an Wohnraum besteht. Es ist nämlich die hohe Nachfrage, welche die Mieten in bestimmten Regionen in die Höhe treibt. Allerdings soll es auch Ausnahmen geben. Dies gilt insbesondere für Neubauten, denn hier könnte eine Deckelung dazu führen, dass sich Investoren zurückziehen und am Ende nicht genügend neuer Wohnraum entsteht.

Bislang ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende März beschlossen und noch im selben Monat vom Bundesrat durchgewunken wird. Ob es zum 1. Mai oder zum 1. Juni in Kraft treten kann, hängt wiederum davon ab, wann die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgt.

Mietpreisbremse wird nicht überall gelten

Schlussendlich wird die Bundesregierung jedoch nur eine Grundlage für die Deckelung der Mieten schaffen. Wo genau, d.h. in welchen Städten die Deckelung gelten wird, bestimmen die Bundesländer. Diese müssen wiederum erst eigene Verordnungen ausarbeiten, was jedoch aller Voraussicht nicht schnell geschehen wird - zumindest die rechtliche Grundlage soll mit Hilfe einer Verordnungsermächtigung unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.

Bestellerprinzip - Makler ist vom Auftraggeber zu bezahlen

Der Gesetzentwurf zur Mietrechtsnovellierung sieht neben der Deckelung der Mieten auch die Einführung des so genannten Bestellerprinzips vor. Hierbei handelt es sich um eine Neuregelung zur Übernahme von Maklerkosten. Bisher konnten Vermieter, die sich bei der Suche nach Mietern von einem Makler unterstützen lassen, im Vorfeld selbst festlegen, ob sie die Maklerkosten tragen möchten oder auf die andere Partei abwälzen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Kosten grundsätzlich von der Partei zu tragen sind, die den Makler beauftragt. Für etliche angehende Mieter kann dies eine enorme Entlastung bedeuten. Denn sollte sich ein Vermieter bei der Mietersuche unterstützen lassen, hat er die Maklerkosten zu tragen.

Thomas Kramer IMMOBILIEN

Makeln aus Leidenschaft..!

Thomas Kramer (Inhaber) 

 

Telefon: 0202-27276299

 

E-Mail: info@thomaskramer-immobilien.de

 

​Adresse: Westfalenweg 269 | 42111 Wuppertal

Wohnlagen Wuppertal:

Aktuelle Beiträge:

Maklerprovision - Was Sie wissen sollten!

Immobilien als Altersvorsorge...

Hilfe - wir haben ein Haus geerbt!

Folgen Sie uns auf Social Media: